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Wichtige Informationen zum Einsatz von Verbotsschildern

Schützen Sie Ihre Mitarbeiter mit einer geeigneten Beschilderung und wählen Sie aus der Vielfalt unseres Programms.

Zur Übersicht aller Verbotsszeichen

Verbotsschilder müssen folgende Eigenschaften aufweisen:

  • Form: kreisrund
  • Grundfläche: weiß
  • Bildzeichen: schwarz
  • Rand: rot
  • Roter 45° von links nach rechts geneigter Querbalken

 

Eingesetzte Materialien:

AluPress:
Hierbei handelt es sich um geprägte Aluminiumschilder. Das Symbol und der rote Rand werden deutlich in den Vordergrund gestellt. Der Aufmerksamkeitsgrad erhöht sich durch dieses Fertigungsverfahren durch die dreidimensionale Anmutung.

Folie:
Der haftstarke Kleber und die hohe Druckqualität aller Folienschilder sorgen für einen langlebigen Einsatz auf glatten und sauberen Flächen.

Aluminium:
Bedrucktes Aluminium, äußerst robust.

Nachleuchtend:
Einige Verbotszeichen sind auch als langnachleuchtende Version erhältlich. Dabei handelt es sich um Sicherheitszeichen mit einem Bezug zur Gefährdung durch Feuer, welche auch nach Ausfall der Notbeleuchtung noch erkennbar sind.

Alle normbezogenen Verbotsschilder entsprechen immer den aktuellen Vorschriften und Regeln!

Verbotsschilder und Kombischilder von Leithners Shop gewährleisten eine sichere und dauerhafte Sicherheitskennzeichnung in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen, je nach Anwendungsgebiet fertigen wir Schilder in den folgenden Materialien: Aluminium, witterungsfestem PVC und selbstklebender Folie.

 

Verbotsschilder untersagen bestimmte Handlungen, durch die eine Gefährdung von Personen entstehen kann.

Verbotszeichen im Sinne der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ sind Sicherheitszeichen, die ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann, untersagen. Nach § 3 (1) der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Ziffer 1.3 (1) Anhang Anforderungen und Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen dann einzusetzen, wenn Risiken für Sicherheit und Gesundheit nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können.

 

Verbotszeichen finden ihren Einsatz in der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen. 

Mit Übernahme der international empfohlenen und in der ISO 7010 registrierten Sicherheitszeichen in das europäische Regelwerk EN ISO 7010 begann eine neue Ära der Sicherheitszeichen. In Deutschland finden sich genormte Verbotszeichen grundsätzlich in folgenden Regeln- und Vorschriften:

DIN EN ISO 7010 Grafische Symbole: 
„Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen“ - Registrierte Sicherheitszeichen (ISO 7010:2019), Ausgabedatum:2020-07 

DIN EN ISO 7010/A1  
Ausgabedatum: 2020-12

DIN EN ISO 7010/A2  
Ausgabedatum: 2022-07

DIN EN ISO 7010/A3  
Ausgabedatum: 2022-07

DIN 4844-2 - Grafische Symbole- Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen Teil 2: Registrierte Sicherheitszeichen Ausgabedatum:2021-11 -beinhaltet ergänzend zur DIN EN ISO 7010 europäische und nationale Sicherheitszeichen 

ASR A 1.3  
Technische Regel für Arbeitsstätten Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung Ausgabe: Februar 2013 Umsetzung der RICHTLINIE 92/58/EWG DES RATES v. 24. Juni 1992 - beinhaltet eine Auswahl an bedeutsamen Verbotszeichen für Arbeitsstätten aus DIN EN ISO 7010 und DIN 4844-2.

 

Unsere Empfehlung:  
Kennzeichnen Sie immer nach den neuesten Vorschriften und Normen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Lieferbare Mengen und Ausführungen
je Bogen oder Rolle
Zeichengröße: Lieferform: Nutzen:
2,5 cm ø Bogen 15 Stück
2,5 cm ø Rolle 500 Stück
3,0 cm ø Bogen 15 Stück
3,0 cm ø Rolle 500 Stück
5,0 cm ø Bogen 6 Stück
5,0 cm ø Rolle 500 Stück

Größe und Sichtbarkeit der Verbotsschildern hängt von der Entfernung ab!

Nicht nur die richtige Auswahl des Symbols für die Gefahrenstellen ist ausschlaggebend sondern auch die Größe der Beschilderung. Verbotsschilder müssen gut sichtbar an Gefahrenstellen montiert werden. Je nach Örtlichkeit und den vorherrschenden Lichtverhältnissen ergeben sich unterschiedliche Erkennungsweiten. Optimal ist es, wenn Form, Farbe, Größe und Symbol des Verbotszeichens deutlich sichtbar sind. Erst damit ist der Vorgabe an die größtmögliche Sicherheit im Betrieb erfüllt. Die Norm (ASR A1.3) schreibt pro Abstand eine Mindestgröße der Verbotsschilder vor.

In der Übersicht sind diese Abstände dargestellt:

Die Platzierung von Verbotschildern - Je größer die Entfernung desto größer muss das Symbolschild sein  

Max. Erkennungsweite (in m)

3 - 4

5 - 8 m

9 - 12 m

13 - 16 m

17 - 24 m

25 - 30 m
 
Erkennbarkeit von Verbotsschildern im Verhältnis Abstand zur Größe  
Durchmesser (in mm) 100 200 300 400 600 900  

Sie benötigen unsere Expertise zum Thema! - Wir helfen Ihnen gerne!

Mail: info@leithners-shop.de - Telefon +49 2262 69240 0

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