Erste Hilfe Zeichen können Leben retten
Ein fachgerechtes Anbringen von Rettungszeichen kann im Notfall leben retten. Eine normgerechte Kennzeichnung von Erste-Hilfe-Einrichtungen im Betrieben, öffentlichen Einrichtungen, Sportstätten etc. unterliegt der Arbeitsstättenverordnung ASR A1.3 vom März 2013. Eine frühzeitige Anbringung der entsprechenden Schilder stellt sicher, dass potentielle Ersthelfer die Zeichen bereits im betrieblichen Alltag wahrnehmen und so im Notfall noch schneller handeln können.
Unsere Erste-Hilfe-Schilder gehören innerhalb der Sicherheitskennzeichnung zur Kategorie der Rettungszeichen. Die Erste-Hilfe-Schilder der Marke SafetyMarking® entsprechen allen aktuellen Normen und Vorschriften sowie den aktuellen Gestaltungsgrundlagen. Die Materialien gewährleisten eine dauerhafte Kennzeichnung und sind in verschiedenen Ausführungen erhältlich. Bei teilweise unzureichender Beleuchtung ist für die Rettungskennzeichnung gemäß ASR A1.3 eine langnachleuchtende Kennzeichnung vorgeschrieben. Diese ist ebenfalls bei uns erhältlich.
Neue ASR A1.3
Mit der Veröffentlichung der neuen Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 im März 2013 wird eine Vereinheitlichung und Internationalisierung der Sicherheitskennzeichnung angestrebt. Die Anpassung der Sicherheitszeichen erfolgt an die bereits international abgestimmten Zeichen der DIN EN ISO 7010.
Erste-Hilfe-Zeichen gehören zu den Rettungszeichen. Daher gelten die Normen und Vorgaben der ASR A1.3 und der DIN EN ISO 7010.
Erste-Hilfe-Zeichen gehören zu den Rettungszeichen. Daher gelten die Normen und Vorgaben der ASR A1.3 und der DIN EN ISO 7010.
Normgerechtes Kennzeichnen mit Erste-Hilfe-Schildern von SafetyMarking® Unser Lieferpartner arbeitet seit vielen Jahren aktiv in verschiedenen nationalen und internationalen Gremien mit, die sich mit der Betriebssicherheit und der Normung von Sicherheitsstandards befassen. Die Übereinstimmung der Kennzeichnung von Produkten der Marke SafetyMarking® mit den geltenden Normen und Vorschriften ist somit gewährleistet. Bei Änderungen oder Ergänzungen bestehender Vorschriften setzt er diese zeitnah und konsequent in seinen Produkten um. |
Die alte Sicherheitskennzeichnung ersetzen?
Ob die alten Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 aus dem Jahr 2007 weiterhin verwendet werden dürfen, wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt. An dieser Stelle muss jedoch auf den damit verbundenen zeitlichen und personellen Aufwand hingewiesen werden. Es wird empfohlen, die Sicherheitskennzeichnung auszutauschen und direkt auf die aktuelle ASR A1.3 aus dem Jahr 2013 umzustellen.
Erste-Hilfe-Zeichen nach ASR A1.3 (2013)
Nachfolgend sind einige Beispiele für die Änderung gemäß ASR A1.3 aufgeführt. In den meisten Fällen wurde nur eine geringfügige Anpassung vorgenommen.
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Das Erste-Hilfe-Zeichen „Arzt“ unterliegt einer größeren Änderung und sollte daher umgehend ausgetauscht werden.
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Neu entwickelte Schilder
Das Rettungskennzeichen für die Kennzeichnung öffentlicher Sicherheitsausrüstung nach ASR A1.3, DIN 4844-2 WSE 001 wurde zusätzlich eingeführt.
Zusatzzeichen zur Richtungsangabe
Um den Weg zur Erste-Hilfe-Einrichtung schnell finden zu können, werden Wegweiser verwendet. Es ist darauf zu achten, dass eine Kombination von Sicherheitszeichen und Richtungsangabe gewährleistet ist. Eine Richtungsangabe ohne Sicherheitszeichen ist nicht zulässig.
Im Folgenden sind einige Beispiele für normengerechte Kombinationen aufgeführt:
Direkt zu den Produktübersichten der Erste-Hilfe-Kennzeichnung:
Aushänge „Erste Hilfe“
Erste-Hilfe-Plakete werden in Erste-Hilfe-Einrichtungen übersichtlich angebracht, um sicherzustellen, dass auch ungeschulte Ersthelfer im Notfall die richtigen Maßnahmen ergreifen. Diese Piktogramme und Informationen auf den Aushängen stellen die zentralen Handlungsschritte einer Erstversorgung dar.
Dazu gehören unter anderem:
- die stabile Seitenlage,
- Herzmassage,
- Atemspende und
- die Stillung blutender Wunden
Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) stellt den einzigen „offiziellen“ Aushang bereit.
Erkennungsweiten von Rettungszeichen
Rettungszeichen müssen in Ihrer Größe so beschaffen sein, dass sie aus mehreren Metern Entfernung erkannt werden.
Übersicht der eingesetzten Materialien:
Folie | Die selbstklebende Weich-PVC-Folie ist ideal für den Innen- und Außenbereich geeignet. Haftstarker Kleber sichert die nutzerfreundliche Anbringung auf glatten, fett- und staubfreien Flächen. | ||
Kunststoff | Wenn die Anforderungen eine UV-beständige Beschilderung beinhalten, dann ist Kunststoff bestens geeignet. Zudem ist das witterungsbeständige Hart-PVC extrem schlagzäh und sehr gut für den Innen- und Außenbereich geeignet. | ||
Folie langnachleuchtend | Wie bereits erwähnt, ist im Fall teilweise unzureichender Beleuchtung für Rettungskennzeichnungen gemäß ASR A1.3 eine langnachleuchtende Beschilderung vorgeschrieben. Diese Funktion wird von der hochwertigen Selbstklebefolie erfüllt. Diese ist langnachleuchtend beschichtet und verfügt über eine hohe Leuchtdichte. (siehe Tabelle) | ||
Aluminium geprägt | Dieses Spezialprodukt erfüllt die Anforderungen einer dauerhaften Kennzeichnung im Innen- und Außeneinsatz. Das Schild verfügt über eine kratzfeste Einbrennlackierung. | ||
Aluminium langnachleuchtend | Auch dieses Schild entspricht aufgrund seiner Beschichtung den Vorschriften einer langnachleuchtenden Beschilderung. Das Schild ist aus Aluminium 0,2 – 1,5 mm gefertigt und ideal für den Innen- und Außenbereich geeignet. |
Leuchtdichtewerte in mcd/2 nach Herstellermessung DIN 67510-1 | |||
10 Minutenwert | 60 Minutenwert | Abklingdauer in Minuten | |
Handelsübliche Basisqualitäten | 29 – 55 | 4 – 8 | |
Langnachleuchtend 150 (Klasse C) | 150 | 22 | 2100 |
Langnachleuchtend 300 (Klasse D) | 300 | 45 | 4100 |
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