Fluchtweg-Kennzeichnung nach ASR ASR A1.3 und 2.3 und ISO 7010
Gemäß ASR 1.3 und ASR 2.3 müssen Fluchtwege mit langnachleuchtenden Rettungszeichen gekennzeichnet sein. Die Vorschrift gilt, wenn keine Sicherheitsbeleuchtung auf Fluchtwegen vorhanden ist. Fluchtwegschilder signalisieren den Rettungsweg, Notausgang oder den Weg zu einer Erste-Hilfe-Einrichtung. Mit normgerechten Rettungszeichen nach ASR A 1.3 und ISO 7010 kennzeichnen Sie gesetzlich richtig. Für öffentliche Verkehrsmittel, Landwirtschaft, Fahrzeughaltung oder die öffentliche Verwaltung gilt dagegen noch die DGUV Vorschrift 9 als Regelwerk. Erfahren Sie mehr zur Fluchtwegkennzeichnung PLUS in unserem Themenbeitrag.
Fluchtwegschild PLUS - Notausgang rechts mit Zusatzzeichen: Richtungsangabe abwärts
Fluchtwegschild PLUS - Notausgang rechts mit Zusatzzeichen: Richtungsangabe rechts / geradeaus
Fluchtwegschild PLUS - Notausgang rechts mit Zusatzzeichen: Richtungsangabe rechts
Fluchtwegschild PLUS - Notausgang links mit Zusatzzeichen: Richtungsangabe links