So wird eine Fahrradstraße richtig beschildert
Ein weißes Fahrrad in einem blauen Kreis – dieses Schild kennzeichnet eine Straße, die nur mit Fahrrädern sowie mit Elektrokleinstfahrzeugen befahren werden darf. Erlaubt sind also "normale" Fahrräder, Pedelecs, die mit elektrischer Unterstützung maximal 25 km/h erreichen, und E-Scooter. Häufig werden auch Piktogramme auf der Fahrbahn angebracht, besonders in den Zufahrtsbereichen. Mit Zusatzzeichen kann auch Krafträdern und Kraftwagen die Benutzung erlaubt werden. Das ist eher die Regel als die Ausnahme. Ein Zeichen mit durchgestrichenem Rad markiert das Ende der Fahrradstraße. Vom Status einer Fahrradstraße profitieren übrigens auch ihre Anwohner, wenn durch das Zusatzzeichen "Anwohner frei" der Durchgangsverkehr ausgeschlossen und damit der Verkehr beruhigt wird. [Quelle: ADAC]
Hinweisschild - Attention Angles Morts - Achtung Toter Winkel - für LKW und Bus/Wohnmobil
Hinweisschild - Toter Winkel Blind Spot - 4 Ausführungen
Radweg - Verkehrszeichen StVO - 4 Ausführungen
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Getrennter Rad- und Gehweg - Verkehrszeichen StVO - 2 Ausführungen
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Videoüberwachung - Hinweisschild zur Grundbesitzkennzeichnung Fahrradraum - 2 Ausführungen
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