Verkehrszeichen nach StVO sorgen auch bei Ihnen für Sicherheit
Offizielle Verkehrszeichen, die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert und beschrieben sind, dienen vor allem der Sicherheit im Straßenverkehr und sind daher ein wichtiger Bestandteil der Verkehrsinfrastruktur auch auf Betriebsgeländen und privaten Grundstücken. Ob auf Parkplätzen oder in Lieferbereichen: Um die Vorfahrt dort zu regeln und auf mögliche Gefahren hinzuweisen, sind Sie als verantwortliche Entscheidungsträger verpflichtet, ordnungsgemäße Verkehrsschilder nach StVO überall dort aufzustellen, wo es notwendig erscheint. Eine Auswahl der gängigsten Verkehrsschilder können Sie günstig online hier in Leithner’s Shop bestellen – und uns individuelle Sonderwünsche ebenfalls gerne mitteilen.
Radweg - Verkehrszeichen StVO - 4 Ausführungen
Getrennter Rad- und Gehweg - Verkehrszeichen StVO - 4 Ausführungen
Getrennter Rad- und Gehweg - Verkehrszeichen StVO - 2 Ausführungen
Verkehrszeichen - StVO - Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs
Verkehrszeichen - StVO - Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
Verkehrszeichen - StVO - Vorfahrtstraße - 2 Größen
Verkehrszeichen - StVO - Sackgasse - 2 Größen
Verkehrszeichen - StVO - Parkplatz - 2 Größen
Verkehrszeichen - StVO - Vorfahrt - 2 Größen
Verkehrszeichen - StVO - Verbot für Fußgänger - 2 Größen
Verkehrszeichen - StVO - Verbot für Kraftwagen über 3,5 t - 2 Größen
Verkehrszeichen - StVO - Verbot für Radfahrer - 2 Größen
Verkehrszeichen - StVO - Zulässige Höchstgeschwindigkeit - 2 Größen
Verkehrszeichen - StVO - Verbot für Fahrzeuge über angegebene ... - 2 Größen
Verkehrszeichen - StVO - Verbot für Fahrzeuge über angegebene ... - 2 Größen
Verkehrszeichen - StVO - Verbot für Fahrzeuge über angegebene ... - 2 Größen
Verkehrszeichen - StVO - Verbot der Einfahrt - 2 Größen
Verkehrszeichen - StVO - Verbot für Fahrzeuge aller Art - 2 Größen
Verkehrszeichen - StVO - Absolutes Haltverbot - Mitte - 2 Größen
Verkehrszeichen - StVO - Absolutes Haltverbot - Anfang und Ende - 2 Größen
Verkehrszeichen - StVO - Absolutes Haltverbot - 2 Größen
Verkehrszeichen - StVO - Eingeschränktes Haltverbot - Mitte - 2 Größen
Verkehrszeichen - StVO - Eingeschränktes Haltverbot - Anfang und Ende - 2 Größen
Verkehrszeichen - StVO - Eingeschränktes Haltverbot - 2 Größen
Verkehrszeichen - StVO - Vorfahrt gewähren
Verkehrszeichen - StVO - Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus und rechts - 2 Größen
Verkehrszeichen - StVO - Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus und links - 2 Größen
Verkehrszeichen - StVO - Gemeinsamer Fuß- und Radweg - 2 Größen
Verkehrszeichen - StVO - Sonderweg Fußgänger - 2 Größen
Verkehrszeichen - StVO - Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts - 2 Größen
Verkehrszeichen - StVO - Vorgeschriebene Fahrtrichtung links - 2 Größen
Verkehrszeichen - StVO - Vorgeschriebene Fahrtrichtung links und rechts - 2 Größen
Verkehrszeichen - StVO - Einbahnstraße rechtsweisend
Verkehrszeichen - StVO - Einbahnstraße linksweisend
Verkehrszeichen - StVO - Vorfahrt gewähren - 4 Varianten
Verkehrszeichen - StVO - Vorgeschriebene Fahrtrichtung - 4 Varianten
Verkehrszeichen - StVO - Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren! - 2 Größen
Verkehrszeichen - StVO - Schleudergefahr bei Nässe oder Schmutz - 2 Größen
Verkehrszeichen - StVO - Radfahrer (Aufstellung rechts) - 2 Größen
Verkehrszeichen - StVO - Fußgänger (Aufstellung links) - 2 Größen
Verkehrszeichen - StVO - Fußgänger (Aufstellung rechts) - 2 Größen
Verkehrszeichen - StVO - Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts - 2 Größen
Verkehrszeichen - StVO - Kinder (Aufstellung links) - 2 Größen
Verkehrszeichen - StVO - Kinder (Aufstellung rechts) - 2 Größen
Verkehrszeichen - StVO - Unebene Fahrbahn (Temposchwelle, ... ) - 2 Größen
Verkehrszeichen - StVO - Gefahrstelle - 2 Größen
Verkehrszeichen - StVO - Einseitig links verengte Fahrbahn - 2 Größen
Verkehrszeichen - StVO - Einseitig rechts verengte Fahrbahn - 2 Größen
Verkehrszeichen - StVO - Baustelle - 2 Größen
Verkehrszeichen nach StVO können in verschiedene Kategorien unterteilt werden, die zum Beispiel Gefahrenzeichen, Gebots- und Verbotsschilder sowie Parkschilder umfassen. Von allen Kategorien haben wir immer die am häufigsten gebrauchten Exemplare auf Lager. Eine für die Sicherheit und die Vermeidung von Unfällen besonders wichtige Gruppe von Verkehrszeichen nach StVO sind die Gefahrenzeichen, welche – nomen est omen – auf mögliche Gefahren hinweisen, die auf oder in unmittelbarer Nähe der damit ausgestatteten Verkehrswege vorhanden sein können. Sie sind in den Farben Weiß, Rot und Schwarz gehalten und haben die Form eines oben zugespitzten Dreiecks. Beispiele hierfür sind Zeichen mit dem Hinweis auf …
- unebene Straßen oder Schleudergefahr bei Nässe
- kreuzende Fußgänger und Radfahrer oder spielende Kinder neben der Fahrbahn
- sowie Baustellen oder einseitig verengte Fahrbahnen.
Nicht näher definierte, etwa besonders unübersichtliche Gefahrenstellen können auch einfach durch ein Schild mit einem Ausrufezeichen gekennzeichnet werden.
Gebots- und Verbotsschilder zeigen an, wo’s langgeht und wo nicht
Unter die Vorschriftszeichen nach StVO lassen sich in erster Linie die großen Gruppen der Gebots- beziehungsweise Verbotsschilder einordnen. Erstere geben den Verkehrsteilnehmern Anweisungen darüber, was sie wann in welcher Reihenfolge tun sollen und welche Richtung sie einschlagen dürfen. Beispiele hierfür sind Zeichen für die Vorfahrt, die rechts oder links vorgeschriebene Fahrtrichtung oder der Hinweis auf eine Einbahnstraße.
Während derartige Gebotsschilder ausschließlich in Blau und Weiß gestaltet sind, kommen Verbotsschilder in der Regel rund sowie rot-weiß daher. Die vielfältigen Beispiele dafür reichen vom Verbot für Fahrzeuge aller Art über Verbote, welche Breite, Höhe und Gewicht betreffen, bis hin zu Vorschriftszeichen nach StVO, die das Fahren über eine bestimmte Geschwindigkeit hinaus verbieten.
Verkehrszeichen nach StVO zeichnen auch Parkplätze und Parkverbote aus
Parkplatzschilder schließlich weisen darauf hin, wo man parken darf, beziehungsweise wo dies eingeschränkt oder verboten ist. Allgegenwärtig ist zum Beispiel das bekannte, rechteckige und blaue Schild mit einem großen weißen P zur Kennzeichnung von öffentlichen Parkplätzen. Die in Rot und Blau gehaltenen Park- und Halteverbotsschilder machen demgegenüber deutlich, wo bei Verstößen mit Strafzetteln oder gar Abschleppen zu rechnen ist.
Wenn Sie Verkehrszeichen nach StVO kaufen möchten, sind Sie bei Leithner’s genauso richtig wie zum Beispiel bei der Suche nach der passenden Kfz-Schein-Hülle. Wir achten stets darauf, dass unsere Schilder den Anforderungen der StVO entsprechen und Sie somit Ihr Betriebs- oder Privatgelände ordnungsgemäß ausstatten können. Sollten Sie dazu Fragen haben, welche Schilder Sie tatsächlich benötigen, oder bestimmte Zusatzschilder brauchen, die gleichfalls den Vorgaben der StVO entsprechen, hilft Ihnen unser Kundendienst gerne weiter.
Verkehrszeichen sind einer der wichtigsten Bestandteile des Straßenverkehrs. Sie sorgen nicht nur für ein sicheres und geregeltes Miteinander, sondern auch für ein genormtes und einheitliches Erscheinungsbild. Deshalb müssen die im Straßenverkehr eingesetzten Verkehrszeichen den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen. In Deutschland regeln mehr als 650 verschiedene Verkehrsschilder den Verkehr. Bundesweit sollen es mehr als 20 Millionen aufgestellte Verkehrszeichen sein. Dazu kommen noch etwa 3,5 Millionen Wegweiser, Schilderkombinationen und Kilometerschilder sowie Stationszeichen.
In Deutschland müssen Verkehrszeichen rechts von der Fahrbahn aufgestellt werden. Sollten Sie nur für einzelne Fahrstreifen gelten, dann werden sie in der Regel über diesen angebracht.
Bei der Aufstellung sollte der Sichtbarkeitsgrundsatz gewahrt sein. Das bedeutet, dass ein Verkehrsteilnehmer mit durchschnittlicher Aufmerksamkeit bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt durch einen schnellen, beiläufigen Blick zu jeder Zeit das ihn betreffende Verkehrszeichen sehen können muss.
§ 40 StVO – Gefahrenzeichen: Sie mahnen zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere zur Verringerung der Geschwindigkeit im Hinblick auf eine Gefahrsituation. Außerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im Allgemeinen 150 bis 250 m vor den Gefahrstellen. Ist die Entfernung erheblich geringer, kann sie auf einem Zusatzzeichen angegeben sein. Innerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im Allgemeinen kurz vor der Gefahrenstelle ( z.B. rechts vor links).
§ 41 StVO – Vorschriftzeichen: Sie müssen direkt dort stehen, wo die Anordnung zu befolgen ist (z.B. Stoppschild). Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben.
§ 42 StVO – Richtzeichen: Wie die Vorschriftzeichen stehen sie an dem Ort, wo sie zu befolgen sind. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben.
Die Aufstellung und Einrichtung von Verkehrszeichen für den öffentlichen Verkehrsraum, erfordert eine behördliche Anordnung. Wer ohne die entsprechende Genehmigung Verkehrsschilder im Straßenverkehr aufstellt, der macht sich strafbar. Der Tatbestand der Amtsanmaßung (§132 Strafgesetzbuch) kann sogar mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden. Entsprechende Beschilderungen dürfen daher nur mit behördlicher Ausnahmegenehmigung aufgestellt werden.
Die StVO gilt nicht auf privaten Grundstücken und deshalb dürfen Unternehmen den Verkehr auf ihrem Gelände selber regeln. Sie sind somit nicht zur Verwendung von Verkehrszeichen nach StVO verpflichtet und dürfen beispielsweise auch Schilder mit eigenen Texten montieren.
Jedoch verzichten viele Betriebe allerdings aus praktischen Gründen auf eigene Verkehrsregeln und ordnen stattdessen die Anwendung der Regeln nach StVO an. In diesem Fall ist dann eine mit der StVO konforme Ausstattung des Betriebsgeländes notwendig.