Verbots-Kombischild - Fotografieren verboten
Verbots-Kombischild - Fotografieren verboten
Größe BxH: 13,1 x 18,5 cm
Material: Folie PVC
Eigenschaften: selbstklebend
Form: rechteckig
Norm: DIN EN ISO 7010 P029 + Zusatztext
1 VE: 1 Stück
Einsatz Verbots-Kombischild Fotografieren verboten
- um die Mitarbeiter und Dritte vor unsachgemäßem Fotografieren zu warnen, dient das Kombi-Verbotsschild Fotografieren verboten
- der die Hausrechte besitzende Inhaber muss vor vorherigem Fotografieren um Erlaubnis gefragt werden, da ansonsten auf eine Zuwiderhandlung rechtliche Konsequenzen folgen können
- zwar können Fotos zu privatem, nicht aber zu kommerziellem Gebrauch genutzt werden, doch kann mit Hilfe dieses Schildes deutlich gemacht werden, dass ein gänzliches Fotografier-Verbot besteht
- die Unterrichtung der Mitarbeiter darüber ist von Nöten, um zu verdeutlichen, dass bei Missachtung Schadensersatzansprüche oder Strafzahlungen folgen können
Einsatz des Verbots-Kombischildes:
- nicht nur ein Fotografier-Verbot kann in angemessenem Umfang mit Hilfe dieses Schildes verhängt werden, sondern besitzt es zudem noch eine hohe Aussagekraft
- das Piktogramm in Verbindung mit dem Text konkretisiert das Verbot noch einmal, was es zu einer idealen Schutzvorkehrung in der Betriebsstätte macht
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