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Wichtige Informationen zum Einsatz von Gebotsschildern

Schützen Sie Ihre Mitarbeiter mit einer geeigneten Beschilderung und wählen Sie aus der Vielfalt unseres Programms.

Zur Übersicht aller Gebotszeichen

 

Gebotsschilder müssen folgende Eigenschaften aufweisen:

  • Form: kreisrund
  • Grundfläche: blau
  • Bildzeichen: weiß


Unsere Gebotsschilder sind normgerecht und die Gebotszeichen werden nach ASR A1.3 - DIN EN ISO 7010 - BGV A8 gefertigt.

 

Gerade an Arbeitsplätzen, an denen eine Gefahr nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist, sollte immer ein entsprechendes Gebotsschild oder Gebotszeichen angebracht sein. Nur so können Mitarbeiter oder auch Besucher eines Unternehmens beispielsweise die erforderliche Schutzausrüstung anlegen oder sonstige Schutzmaßnahmen treffen.

 

Gebotszeichen im Sinne der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Kennzeichnung“ sind Sicherheitszeichen, die ein bestimmtes Verhalten vorschreiben.

Nach § 3 (1) der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Ziffer 1.3 (1) Anhang Anforderungen und Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen dann einzusetzen, wenn Risiken für Sicherheit und Gesundheit nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können.

 

Gebotszeichen finden ihren Einsatz in der Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Kennzeichnung in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen.

Mit Übernahme der international empfohlenen und in der ISO 7010 registrierten Sicherheitszeichen in das europäische Regelwerk EN ISO 7010 begann eine neue Ära der Sicherheitszeichen.

In Deutschland finden sich genormte Gebotszeichen grundsätzlich in folgenden Regeln- und Vorschriften:

DIN EN ISO 7010
Grafische Symbole: „Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen“
- Registrierte Sicherheitszeichen (ISO 7010:2019), Ausgabedatum: 2020-07 

DIN EN ISO 7010/A1  
Ausgabedatum: 2020-12

DIN EN ISO 7010/A2  
Ausgabedatum: 2022-07

DIN EN ISO 7010/A3  
Ausgabedatum: 2022-07

Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen Teil 2:
Registrierte Sicherheitszeichen Ausgabedatum: 2021-11 beinhaltet ergänzend zur DIN EN ISO 7010 europäische und nationale Sicherheitszeichen.

ASR A 1.3  
Technische Regel für Arbeitsstätten Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung Ausgabe: Februar 2013 Umsetzung der RICHTLINIE 92/58/EWG DES RATES v. 24. Juni 1992 beinhaltet eine Auswahl an bedeutsamen Gebotszeichen für Arbeitsstätten aus DIN EN ISO 7010 und DIN 4844-2.

 

Unsere Empfehlung:  
Kennzeichnen Sie immer nach den neuesten Vorschriften und Normen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

 

Lieferbare Mengen und Ausführungen
je Bogen oder Rolle
Zeichengröße: Lieferform: Nutzen:
3,0 cm ø Bogen 15 Stück
3,0 cm ø Rolle 500 Stück
5,0 cm ø Bogen 6 Stück
5,0 cm ø Rolle 500 Stück

Größe und Sichtbarkeit der Gebotsschildern hängt von der Entfernung ab!

Nicht nur die richtige Auswahl des Symbols für die Gefahrenstellen ist ausschlaggebend sondern auch die Größe der Beschilderung. Gebotsschilder müssen gut sichtbar an Gefahrenstellen montiert werden. Je nach Örtlichkeit und den vorherrschenden Lichtverhältnissen ergeben sich unterschiedliche Erkennungsweiten. Optimal ist es, wenn Form, Farbe, Größe und Symbol des Gebotszeichens deutlich sichtbar sind. Erst damit ist der Vorgabe an die größtmögliche Sicherheit im Betrieb erfüllt. Die Norm (ASR A1.3) schreibt pro Abstand eine Mindestgröße der Gebotsschilder vor.

In der Übersicht sind diese Abstände dargestellt:

Die Platzierung von Gebotsschildern - Je größer die Entfernung desto größer muss das Symbolschild sein  

Max. Erkennungsweite (in m)

3 - 4

5 - 8 m

9 - 12 m

13 - 16 m

17 - 24 m

25 - 30 m
 
Erkennbarkeit von Gebotsschildern in Abhängigkeit zur Entfernung  
Durchmesser (in mm) 100 200 300 400 600 900  

Sie benötigen unsere Expertise zum Thema! - Wir helfen Ihnen gerne!

Mail: info@leithners-shop.de - Telefon +49 2262 69240 0

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