Verkehrsschilder und Verkehrszeichen nach StVO
Für die Regelung des innerbetrieblichen Verkehrs ist jeder Unternehmer verantwortlich. Wenn das Firmengelände generell oder auch nur für bestimmte Personengruppen öffentlich zugänglich ist, gelten im innerbetrieblichen Verkehr die Regeln der StVO. Minimieren Sie das Unfallrisiko indem Sie mit entsprechenden Verkehrszeichen auf die geltende Verkehrsordnung hinweisen. Vor allem dann, wenn unterschiedliche Verkehrsteilnehmer Verkehrswege gemeinsam nutzen, müssen klare Verkehrsregeln eingehalten werden.