Verkehrskennzeichnung im Straßenverkehr
der Verkehrsbeschilderung im Straßenverkehr kommt eine besondere Bedeutung zu. Für alle Verkehrsteilnehmer dient die Beschilderung der Orientierung und Sicherheit sowie der Warnung vor Gefahren. Für die Verkehrsbeschilderung können verschiedene Einrichtungen verwendet werden. Wir unterscheiden zwischen fest installierten Einrichtungen wie Verkehrszeichen und Verkehrsspiegel sowie flexible Lösungen wie Leitkegel, Sicherheitsbaken oder Absperrungen.
An die Beschilderung nach StVO werden hohe Anforderungen gestellt. Verkehrszeichen nach StVO müssen im Vergleich zur betrieblichen Kennzeichnung erhöhte Anforderungen erfüllen. So gelten z.B. Mindestanforderungen an das verwendete Material hinsichtlich seiner Rückstrahlwerte. Weitere Informationen zu Verkehrsschilder und Verkehrskennzeichnung nach der Straßenverkehrsordnung (StVO). Alle Vorgaben sind dort geregelt.
Verkehrsschilder für die Betriebskennzeichnung
Hinweisschilder zur Betriebskennzeichnung dienen der Orientierung und Sicherheit. Sie weisen beispielsweise Lieferanten den Weg zum Wareneingang. Darüber hinaus sorgen sie für Sicherheit auf dem Betriebsgelände, indem sie z.B. auf Geschwindigkeitsbegrenzungen oder die Geltung der StVO aufmerksam machen.
An die Beschilderung und Kennzeichnung innerhalb eines Betriebsgeländes werden geringere Anforderungen gestellt als im öffentlichen Straßenverkehr. Die Beschilderung ist aus diesem Grund auch günstiger.
Mehr Informationen über die Verkehrsschilder und Verkehrskennzeichnung nach StVO finden Sie in unserem Produktratgeber
Ausführliche Informationen zur VerkehrkennzeichnungAuf der Website der Bundesanstalt für Straßenwesen sind alle Verkehrsschilder nach StVO sowie weitere wichtige Informationen zu finden
Die BASt pflegt eine Datensammlung zu Verkehrszeichen und Symbolen. Diese enthält die Sinnbilder und die amtlichen Verkehrszeichen gemäß §§ 39 bis 43 und den Anlagen 1 bis 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie Symbole diverser Regelwerke der Wegweisung. Der Begriff der Verkehrszeichen schließt dabei Zusatzzeichen, Markierungen und Verkehrseinrichtungen (§ 43 StVO) mit ein. Die Verkehrszeichen und Sinnbilder sind im Verkehrszeichenkatalog abgebildet.
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